Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus beantragen. Zuständig ist das Standesamt Rahden.

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    • Eheurkunden der letzten 80 Jahre (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
    • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_98e75a06922bbdd4398b8017d4e2fbe6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Personenstandsurkunden können telefonisch oder per E-Mail (standesamt@rahden.de) im Standesamt angefordert werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und den weiteren Ablauf. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    ca. zwei Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Rahden nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Rahden registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Rahden nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Rahden war oder eine Geburt im Ausland im Rahdener Standesamt nachbeurkundet wurde.

    Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Rahden möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de