Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.

    Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

    Voraussetzungen:

    • Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
    • Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
    • Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
    • Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b390df1cbd6b4888544c732ccb6648d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
    • Anzahl der Urkunden
    • Verwendungszweck
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Kontaktdaten des Antragstellers
    • Verwandtschaftsverhältnis
    • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
    • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)

     

    Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Lemgo

    • erste Urkunde: 10,00 €
    • Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Urkundenformate

    • DIN A4
    • DIN A5
    • DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch

     

    Urkundenbestellung über

    • Onlinedienstleistung des Serviceportals
    • schriftlich (E-Mail oder Post)
    • persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
    • telefonisch
    • per Fax

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de