Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Informationen zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2001 die Eilanträge von Bayern und Sachsen abgelehnt hat, trat das LPartG am 1. August 2001 in Kraft.

    Das sich im Vermittlungsverfahren auf Bundesebene befindende Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartGErgG), das unter anderem die bundesrechtlichen Änderungen zum Personenstandsgesetz enthält, ist bisher nicht zustande kommen. 
    Die Länder hatten daher Sorge dafür zu tragen, dass das Lebenspartner-schaftsgesetz des Bundes vollzogen werden kann. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf der Landesregierung betreffend eines Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartner-schaftsgesetz am 19. September abschließend beraten und verabschiedet. Dieses Ausführungsgesetz, das die Zuständigkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten vorsieht, ist am 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.
    Allgemeine Informationen zur Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartner-schaft nach dem LPartG können Sie der unten aufgeführten Checkliste entnehmen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die bei der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Darüber hinaus kann diese Information nicht komplett das persönliche Beratungsgespräch ersetzen!Die Beratung sowie die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kann während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 12.30 Uhr oder nachmittags nach Terminabsprache erfolgen. Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und dem hierzu erlassenen Ausführungsgesetz NRW beim Standesamt Lüdinghausen. Grundsätzlich bringen Sie folgende Dokumente mit:

    1. wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde. Dies gilt nicht, wenn Sie in Lüdinghausen wohnen und hier die Lebenspartnerschaft begründen.
    2. wenn Sie ledig sind, eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters Ihres Geburtsstandesamtes.
    3. wenn Sie adoptiert wurden: eine beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister Ihres Geburtsstandesamtes. Dies gilt nicht, wenn Sie in Lüdinghausen geboren sind.
    4. Erklärung über Ihren Vermögensstand in der Lebenspartnerschaft     (Ausgleichsgemeinschaft) oder notarieller Lebenspartnerschaftsvertrag.
    5. Wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die     Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem Vermerk über die Auflösung; ggf. ein urkundlicher Nachweis über die aktuelle Namensführung.
    6. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.  Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ein amtliches Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Der Familienstand ist zusätzlich durch eine Bescheinigung der zuständigen Heimatbehörde nachzuweisen.


    Für Vorehen gilt zusätzlich:

    Wenn Sie vorher verheiratet waren, Dokumente unter 2. oder 3. sowie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.

    Für weitere Vorehen genügt i.d.R. der Nachweis der Auflösung 
    (rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde). 
    Dies gilt nicht für Nachweise, die im Standesamt Lüdinghausen geführt werden. 

    Die Angaben über die Eheschließungen können ohne weiteren Nachweis mündlich erklärt werden. 

    Ausnahme
    :
    Eine Ehe ist im Ausland geschlossen und/oder geschieden worden. 
    Hier erhalten Sie im Einzelfall im Standesamt gezielte Auskunft.

    Urkunden in ausländischer Sprache müssen grundsätzlich durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein. 
    Ausnahmen müssen mit dem Standesamt vereinbart werden.

    Ausländische Urkunden bedürfen unter Umständen weiterer Beglaubigungsvermerke. Das Standesamt informiert Sie hierüber im Einzelfall.

    Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft vorab einen Termin!

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_27a3514ae6882262fd0b8b36d1b3ecb3

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-431

    Fax: 02591 926-439

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de