Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an standesamt@bad-honnef.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
- Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Antrag auf Ausstellung einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde wird online gestellt oder geht telefonisch ein bzw. per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de
- Prüfung der Voraussetzungen
- Zahlung per Vorkasse
- Ausfertigen der Urkunde und Übersendung/Aushändigung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Standesamt eingeschätzt werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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