Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Seit dem 01.10.2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.

    Jeder der eine Ehe auf Lebenszeit führen möchte, kann standesamtlich getraut werden.

    Sie haben vor dem 30.09.2017 in der Bundesrepublik eine Lebenspartnerschaft geschlossen und diese besteht noch? Sie möchten die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

    Dann können Sie die Anmeldung zur Eheschließung gem. § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen.

    Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen. Danach können Sie innerhalb von 6 Monaten die Ehe schließen.

    Im Anschluss erhalten Sie eine Eheurkunde.

    Die Wirkungen der Ehe, d.h. die Rechte und Pflichte treten rückwirkend ab dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8344a0857f75eb8bb956ad928f910329

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt

    Wohnen Sie in Radevormwald und haben in Radevormwald die Lebenspartnerschaft geschlossen, liegen hier die erforderlichen Unterlagen vor.  

    In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
    Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald

    Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
    Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de