Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Seit dem 01.10.2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.
Jeder der eine Ehe auf Lebenszeit führen möchte, kann standesamtlich getraut werden.
Sie haben vor dem 30.09.2017 in der Bundesrepublik eine Lebenspartnerschaft geschlossen und diese besteht noch? Sie möchten die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Dann können Sie die Anmeldung zur Eheschließung gem. § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen. Danach können Sie innerhalb von 6 Monaten die Ehe schließen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Eheurkunde.
Die Wirkungen der Ehe, d.h. die Rechte und Pflichte treten rückwirkend ab dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
Wohnen Sie in Radevormwald und haben in Radevormwald die Lebenspartnerschaft geschlossen, liegen hier die erforderlichen Unterlagen vor.
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021