Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erstellt und ausgehändigt.
    Sie können nachträglich weitere Lebenspartnerschaftsurkunden bestellen.

    Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:

    -Lebenspartnerschaftsurkunde: Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält Angaben zur Verpartnerung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt Sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Partnerschaft und die Geburtsdaten beider Lebenspartner.
    -Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Diese Urkunde entspricht inhaltlich der Lebenspartnerschaftsurkunde. Hier können jedoch Veränderungen der Daten seit Eingehung der Lebenspartnerschaft nachvollzogen werden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_51f19ca3a958f323a6098e1d86ce7e40

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    notwendige Unterlagen:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.

    Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde telefonisch, schriftlich oder online bestellen. Nutzen Sie bitte das unten aufgeführte Formular. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel nach drei Werktagen per Post zugestellt.

    In besonders eiligen Fällen kann Ihnen die Urkunde bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt werden. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de