Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erstellt und ausgehändigt.
Sie können nachträglich weitere Lebenspartnerschaftsurkunden bestellen.
Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:
-Lebenspartnerschaftsurkunde: Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält Angaben zur Verpartnerung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt Sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Partnerschaft und die Geburtsdaten beider Lebenspartner.
-Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Diese Urkunde entspricht inhaltlich der Lebenspartnerschaftsurkunde. Hier können jedoch Veränderungen der Daten seit Eingehung der Lebenspartnerschaft nachvollzogen werden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standes- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Geilenkirchen
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde telefonisch, schriftlich oder online bestellen. Nutzen Sie bitte das unten aufgeführte Formular. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel nach drei Werktagen per Post zugestellt.
In besonders eiligen Fällen kann Ihnen die Urkunde bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt werden. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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