Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Schwalmtal
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.10.2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Weitere Informationen dazu finden sie unter dem Punkt Eheschließung.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
Gebühren
15,- € für die Ausstellung von zwei Eheurkunden mit dem Hinweis auf die bestehende Lebenspartnerschaft
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Schwalmtal
- Neuer Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister als Nachweis des Fortbestandes der Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunden
- Personalausweise
- Falls nicht in Schwalmtal geheiratet werden soll: Zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021