Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Urkundenausstellung

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist bei allen Registern während der entsprechenden Aufbewahrungsfristen durch antragsberechtigte Personen/Institutionen möglich.Personenstandsurkunden können aus allen Registern (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Tod) und in verschiedenen Formaten (Standard-, Dokumentenformat, mehrsprachig, Registerabschrift/-ausdruck) erteilt werden.

    Auch online können die Urkunden beantragt werden, indem Sie auf den entsprechenden Link für das Urkundenportal klicken. Achten Sie bitte bei Anforderungen über das Internet darauf, dass Sie ausschließlich diesen Link benutzen. Anforderungen über Fremdanbieter werden nicht bearbeitet, da oftmals der Datenschutz in diesen Verfahren nicht gewährleistet wird!

     

    Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4c6c4dd41922d191c55de11e1958b3e2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Personalausweis, Reisepass, Vertretungsvollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Der Personenstandsfall, für den eine Urkunde erteilt werden soll, wurde im Gocher Standesamt (incl. der bis 1969 selbstständigen Standesämter der heutigen Ortsteile) beurkundet. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn das Ereignis im Zuständigkeitsbereich des hiesigen Standesamtes eingetreten ist oder nach Eintreten im Ausland hier in ein deutsches Register nachbeurkundet wurde.

    Für alle Register gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, binnen derer aus ihnen Personenstandsurkunden erteilt werden können:

    Geburten 110 Jahre

    Eheschließungen 80 Jahre

    Sterbefälle 30 Jahre.

    Liegt das Ereignis, für das eine Urkunde erteilt werden soll, außerhalb dieser Zeiten, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Dort können von den älteren Registern Kopien erstellt werden. Diese Kopien sind keine Personenstandsurkunden, entfalten jedoch bei anderen Behörden (z. B. bei Gerichten im Falle eines Nachlassverfahrens) entsprechende Wirkung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Urkundenanforderungen, die über das Portal eingehen, werden in der Regel tagesaktuell bearbeitet. Es wird nach Eingang des Antrages eine E-Mail mit Zahlungsinformationen versandt. Sobald der Status "Bezahlt" angezeigt wird, erfolgt der Urkundenversand.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Wenn Sie Personenstandsurkunden anfordern, beachten Sie bitte, dass die Urkunde für manche Verwendungszwecke nicht älter als 6 Monate sein sollte.

     

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Personenstandsurkunde: 10,00€
    • jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Wenn Sie über das Urkundenportal eine Urkunde beantragen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    Ist die Urkunde für einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger bestimmt, ist sie gebührenfrei auszustellen, wenn diese Tatsache entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers an den Antragsteller, dass dieser für die Berechnung der Elternzeit die Geburtsurkunden der Kinder einreichen soll).

    Für alle Anträge gilt:

    Beantragen Sie Urkunden nicht für sich bzw. in gerader Linie Verwandte (Kinder, Eltern), müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Dies können Sie z. B. in Erbangelegenheiten, indem Sie den Schriftverkehr des Notars oder Nachlassgerichtes mit hochladen.

    Betreuer reichen bitte zusätzlich die entsprechende Bestallung und den eigenen Ausweis mit ein.

    Liegt eine Vollmacht des Antragsberechtigten vor, kann auch eine dritte Person die Urkunde beantragen.

    Ausnahmen, die die Urkundenausstellung erschweren oder verbieten:

    1.Der Eintrag bezieht sich auf eine Person, die unter das Transsexuellengesetz fällt.

    2. Es wurde ein Sperrvermerk in das entsprechende Register eingetragen.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de