Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
(der letzten 110 Jahre) - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(der letzten 110 Jahre) - Eheurkunde
(der letzten 80 Jahre) - Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
(der letzten 30 Jahre)
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.
Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei
Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht
Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
- Personalausweis oder Reisepass
Sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
- Sonstige: schriftliche Vollmacht
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Solingen
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt.
Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden.
Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Solingen