Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Schuleingangsuntersuchung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Der Begriff "Gesundheit" ist dabei weit zu fassen und betrifft den körperlichen und seelisch- geistigen Bereich genauso wie die Motivation des Kindes und sein soziales Verhalten in der Gruppe. Im Idealfall hat das Kind diese Fähigkeiten bis zum Beginn der Schulpflicht, um das sechste Lebensjahr erworben. Leider ist diese Entwicklung nicht immer anzutreffen.

    Der Gesetzgeber hat deshalb eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die ein Bild davon vermitteln soll, wie das in der Schule neu aufzunehmende Kind den künftigen Herausforderungen des Schulalltags und des Lernens gewachsen ist. In aller Regel wird das Kind, wie geplant, eingeschult und bei Bedarf zusätzlich in der Schule gefördert. Diese Untersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten, sowie von weiteren medizinischen Fachkräften des Gesundheitsamtes durchgeführt.

    Über die Schulaufnahme, eine eventuelle Zurückstellung oder vielleicht notwendige sonderpädagogische Förderung entscheidet letztlich die Schulleitung in enger Absprache mit den Eltern/ Sorgeberechtigten des Kindes. Dabei sollen die schulmedizinischen Empfehlungen mit berücksichtigt werden.

    Schuleingangsuntersuchung als Hilfestellung für einen guten Schulstart

    Die Schuleingangsuntersuchung findet nach Möglichkeit zeitnah zum sechsten Geburtstag des Kindes statt. Hierzu lädt das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund Sie als Eltern/ Sorgeberechtigte mit Ihrem Kind ein. Hier steht Ihnen ein Fragebogen zur Verfügung (Zugang über den untenstehenden Link), in dem Sie, ergänzend zu den erforderlichen Kontaktdaten, freiwillige Angaben zur Gesundheit Ihres Kindes machen können. Sie erleichtern den schulmedizinischen Fachkräften die Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Schulanfängerin*des Schulanfängers. Bitte bringen Sie darüber hinaus:

    • das Vorsorgeheft,
    • den Impfpass und
    • weitere Ihnen vorliegende Berichte zu Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten Ihres Kindes

    zur Untersuchung mit. Um lange Wartezeiten zu verhindern, bekommen Sie einen Termin. Bitte scheuen Sie sich nicht, rechtzeitig, schriftlich oder telefonisch abzusagen, falls Sie den Termin nicht einhalten können. Gerne vereinbaren wir einen neuen Termin. Dies ist auch für unsere Planung hilfreich.

    Die Untersuchung wird von Kinder-Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Medizinischen Fachangestellten, sowie von Schulärzt*innen durchgeführt und dauert im Schnitt 90 Minuten. Es handelt sich um ein Entwicklungsscreening zur Einschätzung der Gesundheit und des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, ein Beratungsgespräch mit der*dem Schulärztin*arzt zu führen.

    Die Zahl der Kinder mit schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist beachtlich und beträgt ca. 5 - 20% eines Jahrganges. Neben Seh- und Hörstörungen und Skelettveränderungen spielen vor allem Störungen der Fein- und Grobmotorik, der Wahrnehmung, des Verhaltens sowie des Sprechens und der Sprache eine wichtige Rolle.

    Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes hat zum Ziel, Frühzeichen und Warnhinweise auf solche schul- und lernrelevanten Beeinträchtigungen der gesundheitlichen Entwicklung festzustellen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen bzw. einzuleiten.

    Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch Ihr Gesundheitsamt, um Ihrem Kind möglichst optimale Startchancen für den neuen Lebensabschnitt "Schule" zu eröffnen und Probleme so weit als möglich abzuwenden.

    Haben Sie Fragen zu Schuleingangsuntersuchung oder zur Gesundheit Ihres Kindes?

    weitere Informationen zur Leistung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_86fcdabec74ccae3e4a7aa5886af7501

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Gesundheitsdienst für Kinder und Jugendliche - Gesundheit für Körper und Seele

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Wall 9-11

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23910

    Fax: +49 231 50-23910

    E-Mail: einschulungsuntersuchung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Schulpflichtgesetz; Allgemeine Schulordnung; Ausbildungsordnung für Grundschulen; Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Pflichtaufgabe)

    insbesondere:

    § 12 ÖGDG NRW-Kinder-und Jugendgesundheit (Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde)

    § 54 Abs. 2 S. 2 Nr 1, 4, 5, 6 SchulG NRW (Reihenuntersuchungen zur Einschulung, Gesundheitsfürsorge, Beratung)

    § 1 Abs. 4 AO-GS i. V. m. 1.4.1 VV (Ausbildungsordnung Grundschule NRW und zugehörige Verwaltungsvorschriften)

    § 34 Abs. 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Erhebung Impfstatus und Impfberatung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de