Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Die Stadt Kamen ist auch als Straßenverkehrsbehörde entsprechend der Straßenverkehrsordnung tätig.
Hierzu zählen insbesondere
- Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Beschilderung mit Verkehrszeichen, Markierungen, Signalplanung) sowie die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baustellen, Großveranstaltungen, Umzügen
- Beteiligung im Rahmen von Schwertransporten
- Ausnahmegenehmigungen (z. B. Überschreitung der Parkzeit, Befahren der Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot)
- Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht
- Durchführung und Auswertung von Verkehrszählungen
- Schulwegsicherung
- Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Verkehrsschauen
- Unfallkommission
- Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Kfz
- Beseitigung von Sichtbehinderungen durch überwucherndes Grün
Ziel aller Maßnahmen sind
- Sicherung und Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Optimierung von Verkehrsabläufen durch zielführende Verkehrslenkungsmaßnahmen
- Gewährleistung einer rechtskonformen Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes
- Förderung des städtischen Nahmobilitätskonzepts
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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