Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und PflegedienstOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Die Stadt Kamen ist auch als Straßenverkehrsbehörde entsprechend der Straßenverkehrsordnung tätig.

    Hierzu zählen insbesondere

    • Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Beschilderung mit Verkehrszeichen, Markierungen, Signalplanung) sowie die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baustellen, Großveranstaltungen, Umzügen
    • Beteiligung im Rahmen von Schwertransporten
    • Ausnahmegenehmigungen (z. B. Überschreitung der Parkzeit, Befahren der Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot)
    • Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht
    • Durchführung und Auswertung von Verkehrszählungen
    • Schulwegsicherung
    • Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Verkehrsschauen
    • Unfallkommission
    • Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Kfz
    • Beseitigung von Sichtbehinderungen durch überwucherndes Grün

    Ziel aller Maßnahmen sind

    • Sicherung und Erhöhung der Verkehrssicherheit
    • Optimierung von Verkehrsabläufen durch zielführende Verkehrslenkungsmaßnahmen
    • Gewährleistung einer rechtskonformen Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes
    • Förderung des städtischen Nahmobilitätskonzepts

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0772163b02ce3f2a51d9bfbc31ee9d55

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.1 Recht, Ordnung, Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    30.1 Recht, Ordnung, Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de