Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Kontakt:
Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de
Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen wird in der Regel von Berufspflegekräften oder von Pflegestationen wahrgenommen, die eine entsprechende Parkgenehmigung erhalten, die sie zum Beispiel von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.
Erfreulicherweise werden pflegebedürftige Menschen aber auch immer häufiger von Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen betreut, die in bewirtschafteten Parkzonen entsprechende Parktickets ziehen müssen.
Die Stadt Aachen ist bestrebt, das familiäre, nachbarschaftliche oder bürgerschaftliche Engagement zu stärken und sieht die Möglichkeit, Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen einer häuslich pflegebedürftigen Person eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug zu erteilen, die die Betroffenen von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Ausgefüllter Antrag mit Zusendung folgender Dokumente:
- vom Antragsteller (M/W/D): Kopie Personalausweis, Kopie Fahrzeugschein
- von der pflegebedürftige Person: Kopie Personalausweis, ärztliches Attest über den Zeitraum der Pflegebedürftigkeit (nicht älter als 3 Monate) oder alternativ ein Nachweis über die Pflegestufe liegen
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Aachen
- Unter 3 Monate = 10,00 €
- 3 Monate bis 6 Monate = 20,00 €
- Länger als 6 Monate bis max. 1 Jahr = 30 00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aachen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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