Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und PflegedienstOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Kontakt:

    Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

     

    Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen wird in der Regel von Berufspflegekräften oder von Pflegestationen wahrgenommen, die eine entsprechende Parkgenehmigung erhalten, die sie zum Beispiel von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.

    Erfreulicherweise werden pflegebedürftige Menschen aber auch immer häufiger von Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen betreut, die in bewirtschafteten Parkzonen entsprechende Parktickets ziehen müssen.

    Die Stadt Aachen ist bestrebt, das familiäre, nachbarschaftliche oder bürgerschaftliche Engagement zu stärken und sieht die Möglichkeit, Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen einer häuslich pflegebedürftigen Person eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug zu erteilen, die die Betroffenen von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6117456363d1b1857c8493352bc1467

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Ausgefüllter Antrag mit Zusendung folgender Dokumente:

    • vom Antragsteller (M/W/D): Kopie Personalausweis, Kopie Fahrzeugschein
    • von der pflegebedürftige Person: Kopie Personalausweis, ärztliches Attest über den Zeitraum der Pflegebedürftigkeit (nicht älter als 3 Monate) oder alternativ ein Nachweis über die Pflegestufe liegen

     

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    • Unter 3 Monate = 10,00 €
    • 3 Monate bis 6 Monate = 20,00 €
    • Länger als 6 Monate bis max. 1 Jahr = 30 00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de