Anzeige des Erwerbs einer Waffe

    Anzeige des Erwerbs einer Waffe

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das Bedürfnis zum Besitz von bis zu zwei Kurzwaffen zur Abgabe des Fangschusses gilt bei Jagdscheininhabern als vorhanden.

    Allerdings besteht zum Erwerb von Kurzwaffen (z.B. halbautomatische Pistolen und Revolver) auch bei Jägern das Voreintragserfordernis gem. § 10 Abs. 1 WaffG

    Demnach haben Jäger zunächst einen Antrag auf Erteilung eines Voreintrages zum Erwerb einer Kurzwaffe zu beantragen, sofern sie eine Kurzwaffe zum Zwecke der Jagd erwerben wollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c15916e247423734a44044e65d8abd8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 14

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 81-2121

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de