Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern

    Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein nicht möglich war. Das war bei ausländischen Führerschein der Fall. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich möglich.

    Am 23. Mai 2021 hat das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufgenommen. In diesem werden zunächst Fahrerqualifizierungsnachweise und seit dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst. Informationen hierüber können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führtdas Berufskraftfahrerqualifikationsregister.

    Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahren von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.

    Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.

    Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (BKrFQG)
    • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, CE, C, D1, D1E, D und DE, die im Güterkraftverkehr ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen führen beziehungsweise ein Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Stichtage waren der 10.09.2008 und der 10.09.2009.

    Busfahrer, die vor dem 10.09.2008 sowie Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 im Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis waren, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildungen können durch anerkannte Ausbildungsstätten und durch Fahrschulen, die zur Ausbildung der Klassen C und D berechtigt sind, durchgeführt werden. 

    Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erworben haben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation). Für die Abnahme der Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de