elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten inkl. Fingerabdrücke gespeichert.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden.
In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Seit dem 01.07.2017 gibt es den Personalausweis nur noch mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für den Online-Antrag:
- Bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist das nicht möglich. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
- Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2 (die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein).
- Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.
Bei Vorsprache im Bürgerbüro:
Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Formulare
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Voraussetzungen
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalsausweises aktiviert ist, können Sie mit der Funktion "Gerät und Ausweis prüfen" in der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone prüfen. Sie bekommen ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei "Online-Ausweisfunktion aktiviert".
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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