Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Die Stadt Lage als Untere Denkmalbehörde ist für den Schutz, die Pflege und die Zustandsüberwachung von Bau- und Bodendenkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Der Denkmalwert eines Gebäudes wird vom LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen geprüft.
Denkmalliste der Stadt Lage
Erfüllt eine Sache die Voraussetzungen für ein Denkmal, so ist das Objekt in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Es besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht, ein Ermessen oder Beurteilungsspielraum steht der Stadt hierbei nicht zu. Die Eintragung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Eigentümers oder mit Beteiligung des Eigentümers durch die Denkmalbehörde.
Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Denkmalbehörde zulässig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Fristen
Hinweise für Lage
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Kosten
Hinweise für Lage
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lage