Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik.
Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie eine Erlaubnis einholen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Zum Ist-Zustand
Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (unbedingt erforderlich bei äußeren Veränderungen), Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und Schadensbeschreibung - Zum Soll-Zustand
Maßnahmepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails), detaillierte Maßnahmenbeschreibung, Kopien von Leistungsbeschreibung und Angebot sowie Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme - Für Grabstätten
Fotos des aktuellen Zustandes der Grabstätte, eventuell Schadensbeschreibung, detaillierte Darstellung der Maßnahmen, Kopien von Leistungsbeschreibung und Angebot - Schriftliche Vollmacht
Im Falle einer Vertretung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen