Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage

    Hinweise für Borken

    Mit einem Antrag auf Vorbescheid, einer sogenannten Bauvoranfrage, kann man eine rechtsverbindliche Auskunft auch zu Einzelfragen des Baurechts darüber einholen, ob ein Grundstück wirklich nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Mit einem Antrag auf Vorbescheid, einer sogenannten Bauvoranfrage, kann man eine rechtsverbindliche Auskunft auch zu Einzelfragen des Baurechts darüber einholen, ob ein Grundstück wirklich nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann.

    Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer (zur Zeit 3 Jahre), d.h., sie kann dann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die schon im Vorbescheidsverfahren zu prüfen waren. Somit gibt ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens. Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn das Bauvorhaben stark von der Umgebungsbebauung abweicht oder nur zu einzelnen problematischen Punkten eines Bauvorhabens eine Auskunft eingeholt werden soll.

    Die dreijährige Geltungsdauer des Vorbescheides kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr, auch rückwirkend, verlängert werden.

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    Ansprechpartner

    Bauaufsicht Technik

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    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

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    Burloer Straße 93

    46325 Borken

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    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

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    Bauaufsicht Verwaltung

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    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Die zur Bauvoranfrage gehörenden Bauvorlagen sind in der sog. Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) beschrieben. Dazu gehören:

    • Vordruck Antrag auf Vorbescheid

    • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

    • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der deutschen Grundkarte)

    • gegebenenfalls Bauentwurfsskizze (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) wenn sie zur Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich sind.

    Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) und Auszüge aus der Deutschen Grundkarte erhalten Sie beim Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreises Borken.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de