Bauaufsicht Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauen@kreis-borken.de
Zuständigkeit für
Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen)
- Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen
- Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung beantragen
- Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen