Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Mit einem Antrag auf Vorbescheid können Sie verbindlich prüfen lassen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich baugenehmigungsfähig ist. Der Vorbescheid wird auch Bauvoranfrage genannt, er berechtigt aber nicht zum Bauen.

    Meist geht es beim Vorbescheid um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Planung.

    Wenn Sie im Antragsformular das Kreuz bei "planungsrechtliche Zulässigkeit" setzen und keine planungsrechtlichen Einzelfragen stellen, führen wir eine vollständige Prüfung der planungsrechtlichen Belange durch. Dies ist der Normalfall, der auch am häufigsten vorkommt. Stellen Sie hingegen Einzelfragen zum Planungsrecht, werden nur diese geprüft.

    Wenn Sie im Antragsformular die "bauordnungsrechtliche Zulässigkeit" ankreuzen, müssen Sie immer bauordnungsrechtliche Einzelfragen stellen und entsprechende Unterlagen beilegen, damit wir diese Fragen prüfen können.

    Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und bleibt in dieser Zeit rechtsverbindlich, auch wenn sich währenddessen planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben ändern sollten. Der Vorbescheid kann auf Ihren schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

    Neben dem beschriebenen "normalen" Vorbescheid, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten "Einfachen Vorbescheid" mit reduzierten Unterlagen zu beantragen. Informationen zum einfachen Vorbescheid erhalten Sie unter "Notwendige Unterlagen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_98fa1e4cf65ffd5365fbf81ce6162370

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Vereinfacht gesagt, beträgt die Grundgebühr je nach planungsrechtlicher Grundlage 40 bis 60 Prozent der angenommen Gebühr, die für einen Bauantrag anfallen würde. Eine Erläuterung der Bauantragsgebühren finden Sie auf unseren Seiten "Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren" oder "Baugenehmigungsverfahren - große Sonderbauten".

    Die Grundgebühr beträgt in jedem Fall mindestens 50 Euro. Möglicherweise notwendige Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet. Stellen Sie Einzelfragen, werden diese mit zwei bis zehn Prozent der angenommenen Baugenehmigungsgebühr pro Frage zusätzlich berechnet.

    Wird im Anschluss eines genehmigten Vorbescheides ein Bauantrag auf Grundlage des Vorbescheides gestellt, werden bei den dann anfallenden Gebühren 50 Prozent Abschlag der Gebühr für den Vorbescheid verrechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de