Bauvoranfrage stellen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Mit einem Antrag auf Vorbescheid können Sie verbindlich prüfen lassen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich baugenehmigungsfähig ist. Der Vorbescheid wird auch Bauvoranfrage genannt, er berechtigt aber nicht zum Bauen.
Meist geht es beim Vorbescheid um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Planung.
Wenn Sie im Antragsformular das Kreuz bei "planungsrechtliche Zulässigkeit" setzen und keine planungsrechtlichen Einzelfragen stellen, führen wir eine vollständige Prüfung der planungsrechtlichen Belange durch. Dies ist der Normalfall, der auch am häufigsten vorkommt. Stellen Sie hingegen Einzelfragen zum Planungsrecht, werden nur diese geprüft.
Wenn Sie im Antragsformular die "bauordnungsrechtliche Zulässigkeit" ankreuzen, müssen Sie immer bauordnungsrechtliche Einzelfragen stellen und entsprechende Unterlagen beilegen, damit wir diese Fragen prüfen können.
Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und bleibt in dieser Zeit rechtsverbindlich, auch wenn sich währenddessen planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben ändern sollten. Der Vorbescheid kann auf Ihren schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Neben dem beschriebenen "normalen" Vorbescheid, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten "Einfachen Vorbescheid" mit reduzierten Unterlagen zu beantragen. Informationen zum einfachen Vorbescheid erhalten Sie unter "Notwendige Unterlagen".
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Vereinfacht gesagt, beträgt die Grundgebühr je nach planungsrechtlicher Grundlage 40 bis 60 Prozent der angenommen Gebühr, die für einen Bauantrag anfallen würde. Eine Erläuterung der Bauantragsgebühren finden Sie auf unseren Seiten "Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren" oder "Baugenehmigungsverfahren - große Sonderbauten".
Die Grundgebühr beträgt in jedem Fall mindestens 50 Euro. Möglicherweise notwendige Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet. Stellen Sie Einzelfragen, werden diese mit zwei bis zehn Prozent der angenommenen Baugenehmigungsgebühr pro Frage zusätzlich berechnet.
Wird im Anschluss eines genehmigten Vorbescheides ein Bauantrag auf Grundlage des Vorbescheides gestellt, werden bei den dann anfallenden Gebühren 50 Prozent Abschlag der Gebühr für den Vorbescheid verrechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen