Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
- Grundstücksmarktbericht
- Bodenrichtwerte
- Immobilienrichtwerte
- Gewerbemieten
- Verkehrswertgutachten
Auskünfte über die Bodenwerte von Grundstücken, die Kaufpreissammlung und Gutachten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (siehe zuständige Kontaktpersonen).
Bodenrichtwerte, Bodenwertübersichten, Grundstücksmarktberichte, Immobilienrichtwerte und vieles mehr, können Sie über Onlinedienstleistungen 'BORIS.NRW' abrufen. Weitere Informationen finden Sie auch im unteren Teil dieser Seite oder hier.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen:
Vorsitzender des Gutachterausschusses: Herr Pützer
Geschäftsführung: Frau Zavelberg
Richtwertauskünfte: Frau Jonas, Herr Pauls, Herr Schmidt
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.07.2021
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
- Bodenrichtwert-Erlass NRW (BoRiW Erl. NRW - Erlassentwurf)
Verfahrensablauf
Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:
- Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
- Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
BORIS.NRW ist das zentrale Marktinformationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen
Dieses Internetportal realisiert die OPEN-DATA des Landes NRW und stellt die vollständigen Produkte der Gutachterausschüsse in NRW kostenlos zum Download im Internet bereit. Damit soll der gesetzlich Auftrag zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt noch besser erfüllt werden.
Es enthält derzeit:
- Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen
- Bodenwertübersichten zur Information über das Preisniveau auf dem Bodenmarkt
- Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW
- Immobilienrichtwerte, soweit ermittelt, (georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien) mit ihren beschreibenden Merkmalen
- Immobilien-Preis-Kalkulator basierend auf tatsächlichen Verkaufswerten
- Immobilienpreisübersichten - dienen zum Vergleich des Preisniveaus verschiedener Regionen
- Allgemeine Preisauskunft zu Häusern (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Freistehende Einfamilienhäuser) und Eigentumswohnungen
- Alle Adressen der Gutachterausschüsse in NRW sowie weiterführende Links
- Verlinkungen zu den Webseiten aller Gutachterausschüsse in NRW
Bei den Boden- und Immobilienrichtwerten können die beschreibenden Merkmale kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.
Der Immobilien-Preis-Kalkulator gibt Auskunft über das Preisniveau einer Immobilie bei Weiterverkauf.
Die Grundstücksmarktberichte sind ebenfalls kostenfrei und enthalten allgemeine Informationen, Daten über den Grundstücksmarkt und die nach § 193 (3) BauGB zu ermittelnden "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten".
Die Allgemeine Preisauskunft richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und erlaubt die Abfrage von Informationen aus einer Kauffalldatenbank. Anhand einiger einfacher Kriterien zur Ermittlung eines mittleren Preisniveaus für ausgewählte Gebäudetypen wird eine Auswahl getroffen. Analog zu den Bodenrichtwerten ist die Grundinformation kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen