Grundstückswert Ermittlung

    Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    • Grundstücksmarktbericht
    • Bodenrichtwerte
    • Immobilienrichtwerte
    • Gewerbemieten
    • Verkehrswertgutachten

     

    Auskünfte über die Bodenwerte von Grundstücken, die Kaufpreissammlung und Gutachten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (siehe zuständige Kontaktpersonen).

    Bodenrichtwerte, Bodenwertübersichten, Grundstücksmarktberichte, Immobilienrichtwerte und vieles mehr, können Sie über Onlinedienstleistungen 'BORIS.NRW' abrufen. Weitere Informationen finden Sie auch im unteren Teil dieser Seite oder hier.

     

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen:

    Vorsitzender des Gutachterausschusses: Herr Pützer

    Geschäftsführung: Frau Zavelberg

    Richtwertauskünfte: Frau Jonas, Herr Pauls, Herr Schmidt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4cefb9ad883d37bb1baff7e1f4683da4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    - Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    BORIS.NRW ist das zentrale Marktinformationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen

    Dieses Internetportal realisiert die OPEN-DATA des Landes NRW und stellt die vollständigen Produkte der Gutachterausschüsse in NRW kostenlos zum Download im Internet bereit. Damit soll der gesetzlich Auftrag zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt noch besser erfüllt werden.

    Es enthält derzeit:

    • Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen
    • Bodenwertübersichten zur Information über das Preisniveau auf dem Bodenmarkt
    • Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW
    • Immobilienrichtwerte, soweit ermittelt, (georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien) mit ihren beschreibenden Merkmalen
    • Immobilien-Preis-Kalkulator basierend auf tatsächlichen Verkaufswerten
    • Immobilienpreisübersichten - dienen zum Vergleich des Preisniveaus verschiedener Regionen
    • Allgemeine Preisauskunft zu Häusern (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Freistehende Einfamilienhäuser) und Eigentumswohnungen
    • Alle Adressen der Gutachterausschüsse in NRW sowie weiterführende Links
    • Verlinkungen zu den Webseiten aller Gutachterausschüsse in NRW

    Bei den Boden- und Immobilienrichtwerten können die beschreibenden Merkmale kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.

    Der Immobilien-Preis-Kalkulator gibt Auskunft über das Preisniveau einer Immobilie bei Weiterverkauf.

    Die Grundstücksmarktberichte sind ebenfalls kostenfrei und enthalten allgemeine Informationen, Daten über den Grundstücksmarkt und die nach § 193 (3) BauGB zu ermittelnden "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten".

    Die Allgemeine Preisauskunft richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und erlaubt die Abfrage von Informationen aus einer Kauffalldatenbank. Anhand einiger einfacher Kriterien zur Ermittlung eines mittleren Preisniveaus für ausgewählte Gebäudetypen wird eine Auswahl getroffen. Analog zu den Bodenrichtwerten ist die Grundinformation kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de