Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Düren
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Düren als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder/innen des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt.
Informationen zum örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren finde Sie unter www.gutachterausschuss.dueren.de, ein Formulardepot und Ansprechpartner unter https://www.gars.nrw/dueren.
Das Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter der Internetadresse BORIS.NRW.
In diesem Portal finden Sie u.a. aktuelle Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte zum kostenlosen Download.
Aktueller Hinweis:
Notwendige Daten zu Ihrem Grundstück für die Erklärung zur Grundsteuer finden Sie auf einer Internetseite des Landes NRW unter der Adresse http://www.grundsteuer-geodaten.nrw.de/.
Weitergehende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie außerdem auf einer Internetseite, die ebenfalls von der Finanzverwaltung NRW bereitgestellt wird:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/die-grundsteuerreform-nordrhein-westfalen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- §§ 18 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- § 3 Absatz 3 und §§ 40 bis 43 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- § 1 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:
- Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
- Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Düren