Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt: Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren? Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer? Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren? Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- §§ 18 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- § 3 Absatz 3 und §§ 40 bis 43 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- § 1 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:
- Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
- Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
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