Grundstückswert Ermittlung

    Grundstükcsmarktbericht

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Gutachterausschuss veröffentlich neben Boden- und Immobilienrichtwerte seit 2011 jährlich Grundstücksmarktberichte mit Informationen zu Liegenschaftszinssätzen, Markt- und Preisentwicklungen, Indices etc. als gebührenfreie Abrufmöglichkeit auf der Internetseite BORIS-NRW.

    Historische Grundstücksmarktberichte (vor 2011) können selbstverständlich beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb6da4c5f4be0c455dd8ec9146c474a4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-2425

    Fax: 0281 20767-2425

    E-Mail: gutachterausschuss@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Dienstleistungen nach dem Baugesetzbuch - BauGB - und der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW - durch den Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle sind nach den Tarifstellen der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen - VermWertKostO NRW - in Verbindung mit dem Wertermittlungskostentarif Nordrhein-Westfalen - VermWertKostT NRW - in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen. Gutachterleistungen nach dem Baugesetzbuch für Gerichte und Justizbehörden sind nach den Tarifstellen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG - in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de