Bodenrichtwertkarte
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte der Jahre 1972 bis 2010 sind unter gars.nrw abrufbar, die der Jahre ab 2011 unter boris.nrw.de.
Immobilienrichtwerte
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte eines gebietstypischen Normobjekts. Sie werden in €/m² Wohnfläche angegeben und geben einen ersten Orientierungswert für Einfamilienhäuser und Wohnungseigentum.
Alle beschlossenen Immobilienrichtwerte stehen unter boris.nrw.de kostenfrei zur Verfügung.
Grundstücksmarktbericht
Der Grundstücksmarktbericht gibt eine Übersicht über die Umsatz- und Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt des Kreises Viersen und dient der Markttransparenz. Er steht auf gars.nrw kostenfrei zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- §§ 18 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- § 3 Absatz 3 und §§ 40 bis 43 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- § 1 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:
- Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
- Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Viersen