Grundstückswert
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Richtwerte für unbebaute Grundstücke werden als Bodenrichtwerte jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht (vergleiche Bodenrichtwertkarte - Auskunft erhalten).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- §§ 18 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- § 3 Absatz 3 und §§ 40 bis 43 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- § 1 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.
Entsprechende Formulare und weitere Hinweise sind abrufbar auf der
Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 4 Monate (bis 5 Monate)
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist gebührenpflichtig nach Ziffer 5.1 Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Erforderliche Unterlagen zur Bewertung eines bebauten Grundstücks
Allgemein:
- Angaben über in den letzten Jahren durchgeführte wesentliche Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen
- Angaben über eventuell bestehende Baumängel/Bauschäden
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (sofern vorhanden)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung (sofern vorhanden)
- Baugenehmigungsunterlagen (sofern vorhanden)
- Energieausweis (sofern vorhanden)
Wenn keine Eigennutzung vorliegt:
- Mieterliste mit Mieteinnahmen, Mietvertragslaufzeit und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
Wenn Wohnungs- oder Teileigentum vorliegt:
- Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan
- Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage
Die Bodenrichtwerte können im Internet über www.boris.nrw.de kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.
Wenn Sie nicht Eigentümer/in des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers, Erbschein etc.). Zusätzlich ist die datenschutzrechtliche Einwilligung abzugeben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Krefeld