Versteigerergewerbe Erlaubnis

    Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gewerbe: Versteigerungserlaubnis gem. § 34 b GewO

    Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5aa8016ee4e4887e0989e8315f34f661

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
    • Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
    • bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
    • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
    • Vermögens- / Kapitalnachweis über liquide Mittel in Höhe von 250.000 Euro

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie   

    • persönlich zuverlässig sein,   
    • geordnete Vermögensverhältnisse haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

    Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Versteigerer(in) beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6 a Abs. 1 GewO). 

    Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de