Versteigerergewerbe Erlaubnis
Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Hinweise für Kall
Beschreibung
Hinweise für Kall
nicht angegeben
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kall
Formulare
Hinweise für Kall
Voraussetzungen
Hinweise für Kall
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kall
Links § 34b Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34b.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Kall
Fristen
Hinweise für Kall
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kall
Kosten
Hinweise für Kall
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kall
Weitere Informationen
Hinweise für Kall
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Kall