Versteigerergewerbe Erlaubnis
Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Hinweise für Kerpen
Beschreibung
Hinweise für Kerpen
nicht angegeben
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kerpen
Formulare
Hinweise für Kerpen
Voraussetzungen
Hinweise für Kerpen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kerpen
Links § 34b Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34b.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Kerpen
Fristen
Hinweise für Kerpen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kerpen
Kosten
Hinweise für Kerpen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kerpen
Weitere Informationen
Hinweise für Kerpen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Kerpen