Sterbefall im Ausland Beurkundung
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Welche Urkunde erhalte ich wo?
Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsregister (Geburten-, Heirats-, Sterberegister) ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Ist dieser nicht Herne, so wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standesamt.
Für Personenstandsfälle, die sich in Herne ereignet haben, erhalten Sie folgende Urkunden:
beglaubigte Abschriften des Geburtenregisters
Geburtsurkunden,
Heiratsurkunden (vom 1. Oktober 1874 bis 31. Dezember 1957), ab 1958 Eheurkunden / beglaubigte Abschriften des Eheregisters
Sterbeurkunden,
mehrsprachige (internationale) Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde
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Ansprechpartner
Abteilung 24/3.1 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1634
Fax: 02323 16-12339227
erforderliche Unterlagen
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- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde sowie beglaubigte Abschrift aus dem gewünschten Register: 14 Euro
Auskunft aus einem Personenstandsbuch, zum Beispiel Geburtszeit: 8 Euro
Suchen eines Eintrages oder Vorgangs: je nach Aufwand 25 bis 75 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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