Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b124c4bcec1f2bc8eae8b9d4c33b8f52

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:

    • Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
    • Geburtsbescheinigung
    • Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
    • ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
    • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen:

    für die erste Urkunde:                   10,00€

    für jede weitere Ausfertigung:        5,00€

    Gebührenfrei bei zweckgebundener Ausstellung (zum Beispiel zur Beantragung staatlicher Sozialleistungen, Sozialversicherung)

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de