Sterbefall im Ausland Beurkundung
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
- Geburtsbescheinigung
- Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen:
für die erste Urkunde: 10,00€
für jede weitere Ausfertigung: 5,00€
Gebührenfrei bei zweckgebundener Ausstellung (zum Beispiel zur Beantragung staatlicher Sozialleistungen, Sozialversicherung)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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