Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Anzeige eines Sterbefalls

    Hinweise für Schwalmtal

    Beschreibung

    Hinweise für Schwalmtal

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr. Sie können den Sterbefall selbstverständlich auch persönlich beim Standesamt anzeigen. Um diese Aufgabe zu erleichtern, steht Ihnen weiter unten ein Formular zur Verfügung.

    Rechtliche Grundlagen

    Personenstandsgesetz (PStG)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Gebühren

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Darin enthalten ist die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden (gesetzlich vorgeschrieben für die Krankenkasse und die Rente), sowie eine Bescheinigung für die Beerdigung.

    Für weitere Ausfertigungen beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro und jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde 5 Euro.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesbeamtin

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Schwalmtal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwalmtal

    ·         Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
    ·         Personalausweis / Reisepass / ausländischer Pass des Verstorbenen
    ·         Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen
    ·         Bei Verheirateten Verstorbenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    ·         Bei geschiedenen Verstorbenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters und das rechtskräftige Scheidungsurteil
    ·         Bei Wohnort außerhalb von Schwalmtal bitte erweiterte Meldebscheinigung der Wohnsitzbehörde vorlegen
    ·         ggf. Sterbefallanzeige des Altenheimes
    ·         ggf. Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
    ·         Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwalmtal

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Schwalmtal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwalmtal

    Kosten

    • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
    • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

    Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwalmtal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwalmtal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de