Sterbefall im Ausland Beurkundung
Hinweise für Ratingen
Beschreibung
Hinweise für Ratingen
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben, kann der Sterbefall hier beim Standesamt Ratingen nachbeurkundet werden, sofern der letzte Wohnort in Deutschland Ratingen war.
Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls
Der Sterbefall im Ausland muss nicht nachbeurkundet werden, eine Nachbeurkundung kann jedoch vorteilhaft sein. Es wird ein Sterbeegister angelegt, so dass künftig auch deutsche Sterbeurkunden ausgestellt werden können.
Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
33.20 - Abteilung Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02102 550-3280
Fax: 02102 550-9327
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ratingen
Zur Sterbefallanzeige sind vorzulegen:
- Sterbefallanzeige
- Bescheinigung über den Tod (ärztliche Todesbescheinigung)
Zur Nachbeurkundung sind vorzulegen:
- Antrag auf Nachbeurkundung
- ausländische Sterbeurkunde ggf. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung der ausländischen Sterbeurkunde durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
- ggf. Ausweisdokumente
In beiden Fällen sind vorzulegen:
Urkundliche Nachweise zu Identität, Namensführung, Personenstand, Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person.
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell. In der Regel sind dies:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
- Urkunden / Bescheinigungen über Namensänderungen
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
- ggf. Übersetzungen ausländischer Urkunden (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher
Zur Ausstellung eines Leichenpasses sind vorzulegen:
- Bescheinigung über die 2. Leichenschau bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe)
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung
Formulare
Hinweise für Ratingen
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ratingen
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Fristen
Hinweise für Ratingen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ratingen
Kosten
- Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
- Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ratingen
Weitere Informationen
Hinweise für Ratingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
Hinweise für Ratingen