Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Hinweise für Ratingen

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

    Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben, kann der Sterbefall hier beim Standesamt Ratingen nachbeurkundet werden, sofern der letzte Wohnort in Deutschland Ratingen war.

    Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls

    Der Sterbefall im Ausland muss nicht nachbeurkundet werden, eine Nachbeurkundung kann jedoch vorteilhaft sein. Es wird ein Sterbeegister angelegt, so dass künftig auch deutsche Sterbeurkunden ausgestellt werden können.

    Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.20 - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstrasse 2a

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3280

    Fax: 02102 550-9327

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33.20 - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstrasse 2a

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3280

    Fax: 02102 550-9327

    E-Mail: standesamt@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Zur Sterbefallanzeige sind vorzulegen:

    • Sterbefallanzeige
    • Bescheinigung über den Tod (ärztliche Todesbescheinigung)

    Zur Nachbeurkundung sind vorzulegen:

    • Antrag auf Nachbeurkundung
    • ausländische Sterbeurkunde ggf. mit Apostille oder Legalisation
    • Übersetzung der ausländischen Sterbeurkunde durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
    • ggf. Ausweisdokumente 

    In beiden Fällen sind vorzulegen:

    Urkundliche Nachweise zu Identität, Namensführung, Personenstand, Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person.

    Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell. In der Regel sind dies:

    • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
    • Urkunden / Bescheinigungen über Namensänderungen
    • Geburtsurkunde 
    • Eheurkunde
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
    • ggf. Übersetzungen ausländischer Urkunden (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher

    Zur Ausstellung eines Leichenpasses sind vorzulegen:

    • Bescheinigung über die 2. Leichenschau bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe)
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung

    Formulare

    Hinweise für Ratingen

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
    • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

    Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ratingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de