Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer DienstOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst

    Hinweise für Coesfeld

    Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.

    Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Coesfeld oder Dülmen gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

    Im Kreis Coesfeld ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sog. "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes

    • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO),
    • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern),
    • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild,
    • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO).

    Die "Münsterland-Genehmigung" kann  beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die Geltungsdauer dieser Genehmigung wird auf ein Jahr festgesetzt.

    Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

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    Sprache: de

    36 - Straßenverkehr

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    Kreuzweg 25-27

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

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    36 - Straßenverkehr

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    • 20,00 € - 80,00 € für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
    • 150 € für die "Münsterland-Genehmigung" für Handwerksbetriebe (siehe oben).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de