Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.
Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Coesfeld oder Dülmen gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Im Kreis Coesfeld ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sog. "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO),
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern),
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO).
Die "Münsterland-Genehmigung" kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die Geltungsdauer dieser Genehmigung wird auf ein Jahr festgesetzt.
Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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