Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Die Parkausweise für Handwerksbetriebe und Ambulante Soziale Dienste können bei der Stadt Velbert für folgende Geltungsbereiche beantragt werden:
- Stadt Velbert (nur Ambulante Soziale Dienste)
- Land Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- Handwerksbetriebe (eingetragen in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer),
- Gewerbetreibende, die erfahrungsgemäß auch dauerhaft schwere Gegenstände mit sich führen müssen, sowie
- Ambulante Soziale Dienste
mit Sitz in Velbert.
Von den Antragsberechtigten können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Velbert beantragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Für diese Ausnahmegenehmigungen müssen entscheidungsrelevante Unterlagen beigefügt werden:
- Kopien der Kraftfahrzeugscheine der beantragten Fahrzeuge
- Fotos der beantragten Fahrzeuge mit entsprechenden Firmenaufklebern
- Nachweis der Anerkennung als gemeinnützige Organisation (nur Ambulante Soziale Dienste)
- Gewerbeanmeldung (nur Handwerksbetriebe)
- Handwerkskarte der Handwerkskammer Düsseldorf (nur Handwerksbetriebe)
Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Geltungsbereich Land Nordrhein-Westfalen
Die Ausnahmetatbestände sind:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
- Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
- Parken auf Bewohnerparkplätzen
Geltungsbereich Stadt Velbert
Die Ausnahmetatbestände sind:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
- Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung.
Für eine Ausnahmegenehmigung können mehrere Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei den Ersatzfahrzeugen muss es sich ebenfalls um Firmenfahrzeuge handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Velbert