Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst

    Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Die Parkausweise für Handwerksbetriebe und Ambulante Soziale Dienste können bei der Stadt Velbert für folgende Geltungsbereiche beantragt werden:

    • Stadt Velbert (nur Ambulante Soziale Dienste)
    • Land Nordrhein-Westfalen 

    Antragsberechtigt sind:

    • Handwerksbetriebe (eingetragen in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer),
    • Gewerbetreibende, die erfahrungsgemäß auch dauerhaft schwere Gegenstände mit sich führen müssen, sowie
    • Ambulante Soziale Dienste

    mit Sitz in Velbert.

    Von den Antragsberechtigten können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Velbert beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_151f987ce0a45a696ee625187a9a5c94

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lindenkamp 33

    42549 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Für diese Ausnahmegenehmigungen müssen entscheidungsrelevante Unterlagen beigefügt werden:

    1. Kopien der Kraftfahrzeugscheine der beantragten Fahrzeuge
    2. Fotos der beantragten Fahrzeuge mit entsprechenden Firmenaufklebern
    3. Nachweis der Anerkennung als gemeinnützige Organisation (nur Ambulante Soziale Dienste)
    4. Gewerbeanmeldung (nur Handwerksbetriebe)
    5. Handwerkskarte der Handwerkskammer Düsseldorf (nur Handwerksbetriebe)

    Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Geltungsbereich Land Nordrhein-Westfalen 

    Die Ausnahmetatbestände sind:

    • Parken im eingeschränkten Haltverbot
    • Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
    • Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
    • Parken auf Bewohnerparkplätzen

    Geltungsbereich Stadt Velbert 

    Die Ausnahmetatbestände sind:

    • Parken im eingeschränkten Haltverbot
    • Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
    • Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung.

     

    Für eine Ausnahmegenehmigung können mehrere Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei den Ersatzfahrzeugen muss es sich ebenfalls um Firmenfahrzeuge handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de