Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Rinder
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
IBR (IPV (früher BHV1) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Man unterscheidet eine Verlaufsform, bei der vor allem die Atemwege betroffen sind und eine zweite, die den Genitaltrakt betrifft.
Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.
BHV1 verursacht insbesondere als "Handelserkrankung" durch Restriktionen bezüglich der Vermarktung von Rindern wirtschaftliche Verluste. Deswegen ist der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU. Deutschland ist als IBR/IPV-frei anerkannt.
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Nordrhein-Westfalen
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