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Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Wer Ihre*n richtige*r Ansprechpartner*in ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)
Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)
Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in finden Sie weiter unten.
Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:
- die Hilfe zum Lebensunterhalt
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Grundsicherung für Arbeitsuchende - Jobcenter
Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.
Das dritte System - die Grundsicherung für Arbeitsuchende - bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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