Mietrückstände Übernahme
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann die zuständige kommunale Behörde in bestimmten Fällen Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstüztung wird in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben. Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie unter anderem nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft die Situation zu ändern. Die Entscheidung, ob Sie die Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietschulden vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
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Ansprechpartner
Migranten und Wohnungsnotfälle - Abteilung 503
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-5001
Fax: 0214 406-5002
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Fax: 0214 406-5002
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
- aktuelle Forderungsaufstelllung/Mietkontoauszug
- Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
- Mietvertrag/ggfls. Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen aus den letzten 3 Monaten (z.B. Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Einkommen der Kinder)
- Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise (z.B. Telefonkosten, Versicherungen, Busticket)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Ggffls. Nachweise von Schuldverpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen oder Kreditverträge)
- Ggffls. Ablehung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieter:in /Bank
- Ggffls. Aufenthaltsgenehmigung
- Ggffls. weitere Nachweise
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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