Mietrückstände Übernahme
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Schulden können durch eine Behörde grundsätzlich nicht übernommen werden. Eine Ausnahme hiervon bildet allerdings die Möglichkeit, Mietschulden zu übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage (Heizkosten, Strom) gerechtfertigt ist.
Grundsätzlich erfolgen die Hilfeleistungen als Darlehen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Sämtliche Unterlagen über Einkünfte und Vermögen sowie entsprechende Belastungen; außerdem den Mietvertrag nebst Nachweis der aktuellen Miethöhe und die mit den Rückständen in Verbindung stehenden Unterlagen.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen