Kraftfahrzeug Zulassung neu aus EU-Land

    Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.

     

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    Technisch geändert am 30.08.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    Fax: 02381 17-109399

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    Technisch geändert am 30.08.2023

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    Deutsch

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    Bürgeramt Pelkum

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    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    Fax: 02381 17-109499

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Deutsch

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    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Bürgeramt Herringen

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    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

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    Fax: 02381 17-109599

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    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    Fax: 02381 17-109699

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    Bürgeramt Rhynern

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    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    Fax: 02381 17-109399

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

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    Bürgeramt Pelkum

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    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    Fax: 02381 17-109499

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    Bürgeramt Mitte

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    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

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    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

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    Bürgeramt Uentrop

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    Alter Grenzweg 2

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    Deutsch

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    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    Fax: 023281 17-109799

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    Bürgeramt Heessen

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    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:

    • Zulassungsbescheinigung II
    • EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
    • Versicherungsbestätigung (EVB)
    • Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
    • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Erledigung durch Dritte:
      • Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
      • Personalausweis der bevollmächtigten Person
    • SEPA-Mandat
      • Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
      • die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
    • bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung  zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858

     

    Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.

    Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

     

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

    Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 47,10 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.

    Die Tageszulassung kann auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.

    Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 21,20 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.

    Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2686/show

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de