Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um die Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges.
Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:
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- es existiert nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), bei der keine Halterdaten eingetragen sind
- es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) vorhanden.
Hinweis:
Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, ist eine Online-Zulassung per iKFZ nicht möglich. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns über die Kontaktmöglichkeiten in Verbindung, bevor Sie zur Zulassungsstelle kommen. Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Eine Anleitung zur internetbasierten Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges finden Sie unter "Downloads".
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
- Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges kann mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Online-Zulassung eines Neuwagens (per iKFZ)
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
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- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- In Vertretungsfällen
Grundsätzlich:
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- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei minderjährigen Personen zusätzlich:
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- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Formulare
Hinweise für Herford
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (iKFZ)
- ab 13,10 Euro bis 30,00 Euro
- Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle Kirchlengern)
- ab 30,00 Euro bis 44,10 €
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
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