Kraftfahrzeug Zulassung neu aus EU-Land

    Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um die Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges.

    Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:

      • es existiert nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), bei der keine Halterdaten eingetragen sind
      • es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) vorhanden.

    Hinweis:

    Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, ist eine Online-Zulassung per iKFZ nicht möglich. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns über die Kontaktmöglichkeiten in Verbindung, bevor Sie zur Zulassungsstelle kommen.  Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    • Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!

    Eine Anleitung zur internetbasierten Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges finden Sie unter "Downloads".

    Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

    • Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges kann mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".

    Sie haben Interesse an einer Beratung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cbfc886d28ecf58c854637aec886e615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Online-Zulassung eines Neuwagens (per iKFZ)
      • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
      • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
      • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Zur Identifizierung:

        • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
        • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

     

    •  Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
      • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
      • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Identitätsnachweis für natürliche Personen
        • Personalausweis oder einen Pass im Original
        • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
      • Identitätsnachweis für juristische Personen
        • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
        • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
        • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
        • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

     

    • In Vertretungsfällen

     Grundsätzlich:

      • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
      • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

    Bei minderjährigen Personen zusätzlich:

      • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
      • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    • Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (iKFZ)
      • ab 13,10 Euro bis 30,00 Euro
    • Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle Kirchlengern)
      • ab 30,00 Euro bis 44,10 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de