Kraftfahrzeug Zulassung neu aus EU-Land

    Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Mit der der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können viele Dienstleistungen, für die üblicherweise ein Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle notwendig ist, online erledigt werden.

    Allgemeine Informationen zum Projekt "i-Kfz" finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_27146b8492af702d3119d974f66589fc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steverstraße 15

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 9183-3650

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

    Fax: 02594 9436-3699

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steverstraße 15

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 9183-3650

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

    Fax: 02594 9436-3699

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, sonst Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem.§13 EG-FGV bzw. Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    • ggf. z.B. zusätzliche Nachweise über:
      • Name und Anschrift des Antragstellers sowie das für ihn nach § 21 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt
      • Namen und Anschrift des Lieferers
      • Tag der ersten Inbetriebnahme
      • Kilometerstand am Tag der Lieferung
      • Fahrzeugart, Fahrzeughersteller (Marke), Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
      • Verwendungszweck
      • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
      • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

    In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

    Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

    Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de