Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Remscheid
- Antrag auf Neuzulassung eines KFZ
- Antrag auf Wiederzulassung eines KFZ
- Antrag auf Umschreibung eines KFZ mit Kennzeichenwechsel
- vollautomatisierte Umschreibung eines KFZ ohne Kennzeichenwechsel
- vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines KFZ (Abmeldung)
- vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines KFZ
- Zulassungsvorgänge für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, historische Kennzeichen und andere besondere Formen der Zulassung
Hierfür ist weiterhin die persönliche Vorsprache bzw. die Inanspruchnahme eines Dienstleisters erforderlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sicherstellung Ihrer Identität
Zur Sicherstellung Ihrer Identität benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Apple oder AusweisApp für Android) oder
- ein Kartenlesegerät das am Computer/Laptop angeschlossen werden muss oder
- einen Computer/Laptop mit kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Computer/Laptop)
Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie desweiteren bereit halten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes eingeben. Fahrzeugpapiere sind erst seit dem Jahr 2015 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und seit dem Jahr 2018 (Zulassungsbescheinigung Teil 2) mit entsprechenden Codes versehen. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung.
Bitte prüfen Sie vor Beginn des Vorgangs ob die entsprechenden Codes auf Ihren Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind.
Formulare
Hinweise für Remscheid
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Der fällige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und wird Ihnen im Laufe der Antragstellung entsprechend angezeigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
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