Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der HauptwohnungOnline erledigen

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort ohne eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich. Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.

    Zur Abmeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.


    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2ec95fa1a0231e815057992ac129ad4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden)

    Bei An-/Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person, zusätzlich:

    • schriftliche Vollmacht
    • Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
    • Meldeschein vollständig ausgefüllt und eigenhändig von der meldepflichtigen Person unterschrieben

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

     

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Unna


    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna


    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de