Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro Querenburg (bis auf Weiteres geschlossen) (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 0234 910-9135
Bürgerbüro Wattenscheid (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 0234 910-6295
Bürgerbüro Langendreer (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 0234 910-9484
Bürgerbüro Querenburg (bis auf Weiteres geschlossen) (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 115
Fax: 0234 910-9135
Bürgerbüro Wattenscheid (Stadt Bochum)
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Telefon Festnetz: 115
Fax: 0234 910-6295
Bürgerbüro Langendreer (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 0234 910-9484
erforderliche Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021