Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Bei

    • Wegzug ins Ausland oder
    • Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)

    ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

    Die Abmeldung kann mit dem bereitgestellten Onlinedienst oder nach vorheriger Terminvereinbarung durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f91588a77255e9ee952e68f8fdcd8da9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
    • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

    Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
    • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    § 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Nutzung des Onlinedienstes ist eine Anmeldung über das Servicekonto.NRW mit der eID-Funktion des Personalausweises erforderlich.

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Die Abmeldung kann frühestens eine Woche zuvor erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de