Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Bei
- Wegzug ins Ausland oder
- Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)
ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Die Abmeldung kann mit dem bereitgestellten Onlinedienst oder nach vorheriger Terminvereinbarung durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Für die Nutzung des Onlinedienstes ist eine Anmeldung über das Servicekonto.NRW mit der eID-Funktion des Personalausweises erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Die Abmeldung kann frühestens eine Woche zuvor erfolgen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp