Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn Personen aus Lage wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wenn Sie ins Ausland verziehen oder obdachlos werden, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Bitte beachten Sie, dass eine Nebenwohnung nur bei der Gemeinde/Stadt des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden kann.
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. (Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nur mit Unterschrift rechtswirksam)
Eine Vertretung durch eine bevöllmächtigte Person ist möglich. Dazu müssen der Personalausweis der abzumeldenden Person und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug
- ggfls. Vollmacht
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Hinweise für Lage
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Eine Abmelung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich wenn Sie,
- ins Ausland ziehen
- Ihren Zweitwohnsitz aufgeben (Abmeldung nur am Hauptwohnsitz möglich)
- Ihre Wohnung vollständig aufgeben und Sie "ohne festen Wohnsitz" sind
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lage