Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen.
Ihre eingegebenen Daten werden elektronisch an die Meldebehörde übermittelt. Dies bietet den Vorteil, dass die Meldebehörde vorab Ihre Daten überprüfen und bei Bedarf mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Die Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie anschließend bei der Meldebehörde in Ihren Ausweis eintragen lassen.
Eine Abmeldebestätigung wird an die Auslandsadresse zugesendet.
Dieser Service ist kostenfrei.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Hinweise für Löhne
Die Wohnsitz-Abmeldung ins Ausland innerhalb der gesetzlichen Fristen ist für Sie kostenfrei.
Erfolgt eine erforderliche Abmeldung ins Ausland nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gem. § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Löhne